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Immobilien

Unser Ziel: Die bestmögliche Rendite für Sie.

Beim Umgang mit Immobilien gilt es, unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Ausgehend von den persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Sie mit dem Objekt verbinden, beraten wir Sie zu allen steuerrechtlichen Fragen, die sich rund um Ihre Immobilie stellen. Wir bieten Ihnen eine umfassende wirtschaftliche und steuerliche Beratung rund um ihr Immobilienvermögen. Mit der Ermittlung Ihres steuerlichen Gewinns aus der Vermietung können Sie sich ebenso an uns wenden wie mit speziellen Fragestellungen des Erwerbs, der Veräußerung und der Steueroptimierung von Miet- und Gewerbeobjekten.

Wenn Sie an nahe Angehörige vermieten, können Sie in den Genuss einer steuerlichen Sonderregelung kommen. In diesen Fällen müssen Sie nämlich nicht zum ortüblichen Mietpreis vermieten, sondern können auch eine verringerte Miete ansetzen, ohne dass Ihnen dadurch die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses versagt wird. Der Clou: Sie versteuern weniger Einnahmen als bei einer Fremdvermietung, dürfen aber Ihre Kosten trotzdem in voller Höhe dagegenrechnen. Das Ergebnis sind häufig steuerliche Verluste, die Sie dann mit anderen positiven Einkünften verrechnen und damit Steuern sparen können. Wir zeigen Ihnen gerne den Weg zu diesem Steuersparmodell.

Der Verkauf einer Immobilie ohne Bedacht der steuerlichen Konsequenzen kann teuer werden. Grundsätzlich ist ein Verkauf nach 10 Jahren Besitzzeit einkommensteuerfrei. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, denn auch bei einer kürzeren Besitzzeit kann die Veräußerung steuerfrei sein, zum Beispiel wenn Sie die Immobilie eine zeitlang zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Aufpassen sollten Sie dagegen bei der Veräußerung von mehreren Immobilien, da Sie in solchen Fällen Gefahr laufen, einen gewerblichen Grundstückshandel zu begründen und Steuerpflicht für die gesamten Veräußerungsgewinne auszulösen. Wenn Sie uns rechtzeitig vor der Veräußerung zu Rate ziehen, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation unter steuerlichen Aspekten und schätzen die entsprechenden Konsequenzen richtig ein.

Eine Immobilie günstig zu erwerben, weil sie keinen zeitgemäßen Standard mehr hat, kann wirtschaftlich attraktiv sein. Nicht so allerdings steuerlich, denn die Aufwendungen, die in den ersten drei Jahren nach Anschaffung zur Beseitigung des Renovierungsstaus verausgabt werden, können nicht sofort im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden. Grund hierfür ist eine Regelung, nach der diese Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen und nur im Wege der Abschreibung abziehbar sind, das bedeutet im Zweifel: erst nach 50 Jahren ist die volle steuerliche Auswirkung erreicht. Sprechen Sie uns rechtzeitig an. Wir kennen diese Hürden und können mit Ihnen Strategien entwickeln, die steuerlich vorteilhafter für Sie sind.

Unser Service:
  • Erstellung der einkommensteuerlichen Überschussermittlung
  • Ausnutzung des Steuermodells "Vermietung an nahe Angehörige"
  • Beratung bei der Kaufentscheidung für eine Immobilie
  • Rentabilitätsberechnungen von Mietobjekten
  • Vergleich von Finanzierungsmodellen
  • Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduzierung der Grunderwerbsteuer
  • Vermeidung der Steuerfalle "Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand"
  • Beratung bei der Option zur Umsatzsteuerpflicht
  • Abwendung von steuerpflichtigen Spekulationsgeschäften bei Veräußerung
  • Steueroptimale Übertragung auf nachfolgende Generationen