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Steuererklärungen

Bei Ihren Vermögenswerten sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.

Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft sind Sie unter bestimmten Umständen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Während bei einer Erbschaft das Finanzamt oft von Amts wegen oder durch einen Notar von der Erklärungspflicht erfährt, müssen Sie bei einer Schenkung selbst aktiv werden und dem Finanzamt die Vermögensübertragung anzeigen. Verpassen Sie dies, bewegen Sie sich schnell im Bereich einer Steuerstraftat. Schon hier liegt somit der erste Stolperstein.

Die Erstellung einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung hält sodann die nächsten Schwierigkeiten parat. Das übertragende Vermögen ist nach teilweise komplizierten bewertungsrechtlichen Grundsätzen zu beziffern. Weiterhin sind unter Umständen Vermächtnisse, Pflichtteile und andere Leistungs- und Duldungsauflagen steuerlich zu berücksichtigen, wie etwa der Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nehmen Sie hierfür am besten unser Fachwissen in Anspruch, damit Ihnen keine teuren Fehler unterlaufen. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und beraten Sie gerne.

Neben den Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erstellen wir für Sie auch die so genannten Feststellungserklärungen für eine Erbengemeinschaft, soweit diese aus dem geerbten Vermögen weiterhin Erträge erzielt - was häufig der Fall ist, etwa bei übertragenen Immobilien, Wertpapierdepots oder Sparbüchern. Damit genießen Sie den Vorteil, dass alle Erben und das Finanzamt bei uns eine zentrale Anlaufstelle haben uns Sie sich nicht um Formalitäten kümmern müssen.

Unser Service:
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • Steuerliche Bewertung des gesamten Nachlasses
  • Ermittlung der persönlichen und sachlichen Freibeträge
  • Prognose der Steuerbelastung
  • Erstellung der noch nicht veranlagten Einkommensteuererklärungen des Erblassers
  • Feststellungserklärungen für eine Erbengemeinschaft
  • Beurteilung der Steuerpflicht von Immobilienverkäufen aus dem Nachlass
Wir sind zertifiziert.

Fachberater für Unternehmensnachfolge

Zertifizierte Berater für steueroptimierte Testamentsgestaltung

Wir sind durch den Deutschen Steuerberaterverband und durch die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung zertifizierte Fachberater und damit bei Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensnachfolge kompetente Ansprechpartner für eine steueroptimale Gestaltung.