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Steuererklärungen

Wer Steuern zahlt, sollte das Recht nutzen, Steuern zu sparen.

Zusammen mit Ihrem Jahresabschluss erstellen wir auch Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Diese sind neben der Buchhaltung und dem Jahresabschluss das eigentliche Element Ihrer Unternehmensbesteuerung, weshalb Sie insbesondere hierbei auf unsere fachmännische Unterstützung zugreifen sollten. Im Laufe eines Jahres erstellen wir etliche Steuererklärungen. Daher können Sie sicher sein, dass wir wissen, was wir tun.

Die Körperschaftsteuer ist die Steuer vom Ertrag einer Körperschaft, also z.B. GmbHs oder AGs. Sie liegt bei konstant 15% und ist damit auf Ebene der Gesellschaft niedriger als bei natürlichen Personen, die bis zu 45 Prozent Einkommensteuer zahlen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass bei Gewinnausschüttungen einer Körperschaft an ihren Gesellschafter nochmals 25% Abgeltungsteuer anfallen. Dennoch sind etliche Gestaltungen denkbar, die die Steuerlast optimieren können. Neben der Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen bieten wir Ihnen auch Rechtsformberatungen an, mit denen wir die Steuern in Abhängigkeit der gewählten Rechtsform prognostizieren und so Steuervorteile aufdecken.

Sobald Sie einen Gewerbebetrieb führen, sind Sie gewerbesteuerpflichtig. Dies gilt aber je nach Rechtsform nicht für Ihre gesamten Einkünfte. Unter bestimmten Umständen können Sie einen Freibetrag in Anspruch nehmen oder Ihre Gewerbesteuerzahlung mit der Einkommensteuer verrechnen. Kompliziert wird es, wenn Sie neben gewerblichen Leistungen auch freiberufliche Leistungen erbringen, die dem Grunde nach nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Hier müssen Sie Ihr Rechnungswesen eindeutig trennen, denn sonst färbt die Gewerbesteuerpflicht auch auf die eigentlich steuerfreien Einkommensbestandteile ab. Um dies zu verhindern, finden wir für Sie geeignete Lösungen, damit es für Sie nicht unnötig teuer wird.

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich für alle Unternehmer fällig. Es gibt jedoch auch Berufsgruppen, die davon befreit sind. Zudem können Sie sich optional von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn Sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Ob dies wirklich letzten Endes für Sie sinnvoll ist, können wir mit Ihnen klären. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Vorschriften für Ihr Unternehmen gelten und welches Vorgehen in Ihrem Fall die größten Vorteile für Sie bietet.

Sobald Ihr Steuerbescheid erlassen wird, prüfen wir diesen für Sie. Sollte er fehlerhaft sein, was häufig vorkommt, legen wir nach Einholung Ihres Einverständnisses Rechtsmittel ein. Damit können Sie gewiss sein, dass Sie nie eine Frist zu Ihren Ungunsten versäumen.

Unser Service:
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Feststellungserklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Elektronischer Versand an die Finanzverwaltung
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einsprüche und Änderungsanträge beim Finanzamt
  • Nacherklärungen unversteuerter Einkünfte