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Jahresabschluss

Ihr Jahresabschluss kann mehr als nur die Zahlen vergangener Jahre abzubilden.

Zum Ende des Geschäftsjahres muss der Unternehmer seinen jährlichen Gewinn nach steuerlichen Vorschriften ermitteln, der als Basis für die Besteuerung herangezogen wird. Mit uns als Berater müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus der bei uns vorliegenden oder aus Ihrer selbst erstellten Buchhaltung. Sie erhalten anschließend gebundene Exemplare für Ihre Unterlagen oder für Ihre Bank. Da das Finanzamt die jährlichen Gewinnermittlungen nur noch elektronisch in Form eines speziell aufbereiteten Datensatzes entgegen nimmt, erstellen wir diesen natürlich ebenfalls für Sie und übermitteln ihn an das Finanzamt.

Für die Gewinnermittlung erlaubt das Gesetz zwei Methoden: einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Welche Gewinnermittlungsart bei Ihnen in Frage kommt, richtet sich nach Art und Umfang Ihres Unternehmens und nach der Rechtsform. Wir prüfen, welche Form für Sie die zutreffende oder geeignetste ist und sorgen dafür, dass Sie dem Finanzamt auch nur das liefern, was nötig ist.

Unsere Jahresabschlüsse enthalten eine Vielzahl von Informationen, die für Sie und eventuelle Gläubiger wichtig sind. Detaillierte Aufgliederung in verschiedene Erlös- und Kostengruppen zeigen Ihnen, wo Sie bezüglich Ihres Gewinns zulegen konnten oder wo Optimierungsbedarf besteht. Neben dem Jahresabschluss können wir Ihnen auch weitere Ausfertigungen zu verschiedenden Zwecken erstellen. Damit können Sie zum Beispiel sehen, wohin Ihr Gewinn geflossen ist, wie schnell Sie Ihre Forderungen einholen oder wie gesund Ihre Kapitalstruktur ist.

Ihre Bilanz war bisher für Sie nur ein nichtssagender und langweiliger Zahlenfriedhof? Das sollte sich unbedingt ändern. Gerne erörtern wir Ihre Unternehmenszahlen mit Ihnen zusammen in freundlicher Atmosphäre im Rahmen unserer jährlichen Bilanzbesprechung und prognostizieren auf Wunsch Ihre steuerliche Situation für das laufende Jahr. Denn wer möchte zum Jahresende schon gerne von einer hohen Steuernachzahlung überrascht werden?

Wenn Ihr Unternehmen eine bestimmte Rechtsform oder eine bestimmte Größe hat, erlegt Ihnen das Gesetz genaue Pflichten zur Offenlegung Ihrer Unternehmenszahlen auf. Dies soll insbesondere dem Schutz Ihrer Gläubiger dienen, wenn die Gesellschaft nur in begrenztem Umfang haftet. Die Geldgeber sollen dadurch in der Lage sein, Ihr Unternehmen richtig einzuschätzen. Gleichzeitig möchten Sie als Unternehmer aber vielleicht nur möglichst wenig preisgeben. Wir haben die gesetzlichen Anforderungen im Blick und unterstützen Sie dabei, Ihre Unternehmenszahlen in dem geforderten speziellen Datenformat an den zuständigen Bundesanzeiger zu übermitteln.

Unser Service:
  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Anfertigung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erläuterungsbericht mit Darstellung von Bilanzkennzahlen und Ertragslage
  • Jährliche Bilanzbesprechung mit grafischer Aufbereitung der Unternehmensentwicklung
  • Erstellung von abweichenden Steuerbilanzen
  • Anfertigung von steuerlichen Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Wahrnehmung Ihrer Publizitätspflichten im Bundesanzeiger
  • Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter
  • Vorbereitung von Präsentationen für Banken