Der Begriff der Unternehmensnachfolge beschreibt den Prozess der Übergabe eines Unternehmens auf die nächste Generation. Dabei kann es sich sowohl um den Verkauf oder die Vererbung von Gesellschaftsanteilen handeln, aber auch um den einfachen Wechsel der Management-Position.
Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Familiengeneration oder der Verkauf eines Unternehmens an einen sonstigen Nachfolger stellen eine einschneidende Zäsur für ein Unternehmen dar. Nur eine Minderheit der Unternehmer hat für diesen Schritt Vorsorge getroffen. Dies ist umso erstaunlicher, als gerade bei mittelständischen Unternehmen der Fortbestand des Unternehmens oft ein Baustein der Altersvorsorge ist.
Wenn die Nachfolge gelingen soll, ist eine rechtzeitige und systematische Vorbereitung unabdingbar. Dabei ist die Absicherung des scheidenden Unternehmers und gegebenenfalls des Ehegatten genauso zu berücksichtigen wie die Bedingungen für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens. Dies erfordert Gestaltungen mit steuerlicher Weitsicht.
Wir entwickeln für Übergeber und/oder Übernehmer individuelle steuerliche Lösungen zur Unternehmensnachfolge und arbeiten in Bezug auf die juristischen Aspekte mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen. Für Sie steht dabei am Ende die optimale Gesamtlösung.
Wir sind durch den Deutschen Steuerberaterverband und durch die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung zertifizierte Fachberater und damit bei Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensnachfolge kompetente Ansprechpartner für eine steueroptimale Gestaltung.